Medizinischer Dienst
Maßgebliche Produkte aus der Arbeit des KCPP stehen unabhängig vom jeweiligen Auftraggeber allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medizinischer Dienste/des Medizinischen Dienstes Bund und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenkassen über die Informationsdatenbank der Medizinischen Dienste (InfoMed) zur Verfügung.
Produkte, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, werden auf der öffentlich zugänglichen Webseite des Medizinischen Dienstes Bund in der Rubrik Downloads zur Verfügung gestellt.
SEG 4-Kodierempfehlungen - Hier klicken zur Version 2024
Das verbindliche Regelwerk für die Verschlüsselung von Krankenhausfällen sind die Deutschen Kodierrichtlinien und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik. Die Gutachterinnen und Gutachter der Medizinischen Dienste sind neben den Krankenhausärztinnen und -ärzten häufig mit Unklarheiten und Interpretationsspielräumen bei der Kodierung konfrontiert. Die Erfahrungen der Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste werden kontinuierlich in eine länderübergreifende Datenbank mit Kodierempfehlungen eingebracht, die im Auftrag der Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste eingerichtet worden ist. Die Pflege der Datenbank obliegt der Sozialmedizinischen Expertengruppe der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4). Die Erstellung von Kodierempfehlungen für den Bereich PEPP erfolgt in Kooperation mit dem KCPP, der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste und des GKV-Spitzenverbandes. Die technische Abwicklung der Veröffentlichung erfolgt über den Medizinischen Dienst Bund.
Begutachtungsleitfaden "Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP)"
» Hier klicken zur Version 2024 Begutachtungsleitfaden PEPP
Zur Etablierung und Wahrung einer einheitlichen Begutachtungsweise im Pauschalierenden Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) hat die sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) in Kooperation mit dem KCPP den Begutachtungsleitfaden (BGL) PEPP für das Jahr 2022 aktualisiert.
Begutachtungsanleitung "Geschlechtsangleichende Maßnahme bei Transsexualismus (ICD-10 F64.0)" (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V)
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Aufgrund der neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Geschlechtsinkongruenz und Genderdysphorie und nach Veröffentlichung der AWMF-Leitlinie zu „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“ im Oktober 2018 (S3-LL 2018) und aufgrund der aktuellen Sozialrechtsprechung erfolgte eine Überarbeitung und Aktualisierung der vorbestehenden Begutachtungsanleitung (BGA) „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität“.
Die in dieser BGA aufgeführten Kriterien stellen das gemeinsame Abstimmungsergebnis zwischen der bundesweiten Arbeitsgruppe der Medizinischen Dienste , dem GKV-Spitzenverband sowie den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene dar. Durch diese Kriterien soll die sozialmedizinische Begutachtung einheitlich gestaltet und sowohl der wissenschaftlichen Evidenzlage als auch den Besonderheiten im Einzelfall Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sollen die Kriterien auch dem Schutz der Versicherten vor einem nicht indizierten Eingriff in einen gesunden Körper dienen.
Begutachtungsanleitung Ambulante Soziotherapie (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 Abs. 2 SGB V)
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Die vorliegende Begutachtungsanleitung gewährleistet eine bundesweit einheitliche Begutachtung von Anträgen auf Leistungen der ambulanten Soziotherapie. Sie dient als Grundlage für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und für die Leistungsentscheidung der Krankenkassen. Sie ersetzt die vorbestehenden „Begutachtungs-Richtlinien Ambulante Soziotherapie“ vom 27. November 2002.