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MD - Medizinischer Dienst

Maßgebliche Produkte aus der Arbeit des KCPP stehen unabhängig vom jeweiligen Auftraggeber allen MD-/MD-Bund-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Krankenkassen über die Informationsdatenbank der Medizinischen Dienste (InfoMed) zur Verfügung.

Bei den in der InfoMed abgelegten Arbeitshilfen und Grundsatzgutachten handelt es sich um GKV-interne Arbeitsgrundlagen, die nicht zur Veröffentlichung gedacht und geeignet sind.

Produkte, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, werden auch in der öffentlich zugänglichen Webseite des MDS in der Rubrik Richtlinien/Publikationen zur Verfügung gestellt.

Folgende beispielhaft genannte Themengebiete wurden bearbeitet und stehen in der InfoMed zur Verfügung:

Arbeitshilfe zur PPP-Richtlinie

Arbeitshilfe zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)

Der Auftrag einer Arbeitshilfe erfolgte im Jahr 2021 durch den GKV-Spitzenverband.
Das Produkt soll die Budgetverhandlerinnen und Budgetverhandler der Krankenkassen im Rahmen der Verhandlungen dabei unterstützen, einzuschätzen, ob von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern dargelegte Anrechnungen plausibel und zulässig sind.
Bewertet wird eine Ersetzung von Regelaufgaben gemäß Anlage 4 der PPP-RL in der Fassung vom 16.09.2021 durch andere Berufsgruppen im Sinne von § 5 PPP-RL der „Vereinbarung nach § 9 Abs. 1 Nr. 8 BPflV zur Ausgestaltung des Nachweises nach § 18 Abs. 2 S. 3 BPflV ab dem Jahr 2020 (Psych-Personalnachweis-Vereinbarung 2020 – Psych-PV)“.
Die Stellungnahme des KCPP vom 24.05.2018: „Austauschbarkeit von einzelnen in der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) definierten Regelaufgaben der Psych-PV Berufsgruppen durch andere Berufsgruppen.“ ist somit entaktualisiert.

Die Gesamtfassung liegt in der InfoMed im Volltext als Dateianhang [pdf] vor.

Quelle/Autor: KCPP (Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie)
MD Mecklenburg-Vorpommern/MD Hessen
Stand: 20. Mai 2022

 

SEG 4-Kodierempfehlungen

SEG 4-Kodierempfehlungen

Das verbindliche Regelwerk für die Verschlüsselung von Krankenhausfällen sind die Deutschen Kodierrichtlinien und die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik. Die Gutachterinnen und Gutachter der MD stellen neben den Krankenhausärztinnen und -ärzten die größte Gruppe der Anwender und sind daher auch entsprechend häufig mit Unklarheiten und Interpretationsspielräumen bei der Kodierung konfrontiert. Die Erfahrungen der Ärztinnen und Ärzte der MD werden kontinuierlich in eine länderübergreifende Datenbank mit Kodierempfehlungen eingebracht, die im Auftrag der Leitenden Ärztinnen und Ärzte der Medizinischen Dienste eingerichtet worden ist. Die Pflege der Datenbank obliegt der Sozialmedizinischen Expertengruppe der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4). Die Erstellung von PEPP-Kodierempfehlungen erfolgt in Kooperation mit dem Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie der MD und des GKV-Spitzenverbandes (KCPP). Die technische Abwicklung der Veröffentlichung erfolgt über den Medizinischen Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS).

Die Gesamtfassung der Kodierempfehlungen liegt in der InfoMed im Volltext als Dateianhang [pdf] vor. Sie enthält alle früheren Empfehlungen mit dem Aktualisierungsdatum 01.01.2021, die auf Änderungen in den Versionen 2021 von ICD-10-GM, OPS, Deutsche Kodierrichtlinien, FPV und PEPPV geprüft und ggf. angepasst wurden. Allgemeine Hinweise und Erläuterungen finden sich in der Einleitung.

Quelle/Autor: SEG 4-Kodierempfehlungen Nr. 1–608, KCPP (Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie)
MD Mecklenburg-Vorpommern/MD Hessen
Gesamt-Version Stand: 1. Januar 2022, mit Änderungen vom 29. Juli 2022

Begutachtungsleitfaden "Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP)" - Version 2022

Begutachtungsleitfaden "Pauschalierendes Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP)" - Version 2022 

Zur Etablierung und Wahrung einer einheitlichen Begutachtungsweise im Pauschalierenden Entgeltsystem für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) hat die sozialmedizinische Expertengruppe „Vergütung und Abrechnung“ (SEG 4) in Kooperation mit dem Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie (KCPP) den Begutachtungsleitfaden (BGL) PEPP für das Jahr 2022 aktualisiert.
Die Rahmenbedingungen der Begutachtung werden auch im Jahr 2022 durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und die resultierenden unterjährigen gesetzlichen Änderungen geprägt.
Die Inhalte der Begutachtung bleiben hiervon unberührt und fordern weiterhin die fachliche Expertise durch die Psychiaterin oder den Psychiater.
Die Gesamtfassung liegt in der InfoMed im Volltext als Dateianhang [pdf] vor.

Quelle/Autor: SEG-4 "Vergütung und Abrechnung", KCPP (Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie)
MD Mecklenburg-Vorpommern/MD Hessen
Stand: 10. März 2022

Handreichung für eine Bewertung regionaler und struktureller Besonderheiten von Krankenhäusern (RSB) gemäß § 6 Abs. 2 BPflV

Handreichung für eine Bewertung regionaler und struktureller Besonderheiten von Krankenhäusern (RSB) gemäß § 6 Abs. 2 BPflV

Der Auftrag einer Handreichung erfolgte am 15.12.2020 durch den Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV). Das Produkt soll den Budgetverhandlerinnen und Budgetverhandlern der Krankenkassen als Grundlage für eine orientierende inhaltliche Bewertung (sozial-)medizinischer Sachverhalte im Rahmen der Verhandlungen regionaler und/oder struktureller Besonderheiten (RSB) von Krankenhäusern gem. § 6 Abs. 2 BPflV im Rahmen der Budgetverhandlung dienen.

Die Gesamtfassung liegt in der InfoMed im Volltext als Dateianhang [pdf] vor.

Quelle/Autor: KCPP (Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie)
MD Mecklenburg-Vorpommern/MD Hessen
Stand: 30. November 2021

Begutachtungsanleitung "Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualismus (ICD-10 F64.0)" (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 gemäß SGB V)

Begutachtungsanleitung "Geschlechtsangleichende Maßnahme bei Transsexualismus (ICD-10  F64.0)" (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 SGB V)

Aufgrund der neueren wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Geschlechtsinkongruenz und Genderdysphorie und nach Veröffentlichung der AWMF-Leitlinie zu „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit: S3-Leitlinie zur Diagnostik, Beratung und Behandlung“ im Oktober 2018 (S3-LL 2018) und aufgrund der aktuellen Sozialrechtsprechung erfolgte eine Überarbeitung und Aktualisierung der vorbestehenden Begutachtungsanleitung (BGA) „Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität“.
Die in dieser BGA aufgeführten Kriterien stellen das gemeinsame Abstimmungsergebnis zwischen der bundesweiten Arbeitsgruppe der Medizinischen Dienste , dem GKV-Spitzenverband sowie den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene dar. Durch diese Kriterien soll die sozialmedizinische Begutachtung einheitlich gestaltet und sowohl der wissenschaftlichen Evidenzlage als auch den Besonderheiten im Einzelfall Rechnung getragen werden. Darüber hinaus sollen die Kriterien auch dem Schutz der Versicherten vor einem nicht indizierten Eingriff in einen gesunden Körper dienen.

Die Gesamtfassung liegt in der InfoMed im Volltext als Dateianhang [pdf] vor.

Quelle/Autor: KCPP (Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie)
MD Mecklenburg-Vorpommern/MD Hessen, MDS
Stand: 4. November 2021

Begutachtungsanleitung Ambulante Soziotherapie (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 Abs. 2 SGB V)

Begutachtungsanleitung Ambulante Soziotherapie (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 282 Abs. 2 SGB V)

Die vorliegende Begutachtungsanleitung gewährleistet eine bundesweit einheitliche Begutachtung von Anträgen auf Leistungen der ambulanten Soziotherapie. Sie dient als Grundlage für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und für die Leistungsentscheidung der Krankenkassen. Sie ersetzt die vorbestehenden „Begutachtungs-Richtlinien Ambulante Soziotherapie“ vom 27. November 2002.

Die Gesamtfassung liegt in der InfoMed im Volltext als Dateianhang [pdf] vor.

Quelle/Autor: KCPP (Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie)
MD Mecklenburg-Vorpommern/MD Hessen
Stand: 16. August 2021

KCPP: Arbeits- und Entscheidungshilfe für die Einzelfallbegutachtung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB)

KCPP: Arbeits- und Entscheidungshilfe für die Einzelfallbegutachtung zur stationsäquivalenten psychiatrischen Behandlung (StäB)

Das Gutachten wurde vor dem Hintergrund eines noch anhaltenden Entwicklungsprozesses für eine neu auf dem Versorgungsmarkt zu etablierende Leistung (StäB) erstellt. Für den Sektor der Krankenhausbegutachtung ergibt sich neben der Beurteilung der Indikation für eine StäB die Herausforderung, in der Einzelfallprüfung die abgerechneten Prozeduren vor der Fragestellung zu bewerten, ob die vorliegenden strukturellen und prozessualen Parameter den Maßgaben des Gesetzes entsprechen.

Die Gesamtfassung liegt in der InfoMed im Volltext als Dateianhang [pdf] vor.

Quelle/Autor: KCPP (Kompetenz-Centrum für Psychiatrie und Psychotherapie)
MD Mecklenburg-Vorpommern/MD Hessen
Stand: 15.08.2018