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Einblicke in die bereits veröffentlichten Resultate unserer Arbeit sowie in aktuelle Themen.
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Geschäftsberichte des KCPP, Artikel- und Interview-Veröffentlichungen können Sie hier nachlesen.
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Aktuelle Informationen
Mindestpersonalvorgaben in Psychiatrien: G-BA verlängert Umsetzungsfristen:
Mit Wirkung vom 19. Oktober 2023 hat der Gemeinsame Bundesausschuss für die Mindestpersonalvorgaben in Psychiatrien beschlossen, dass die Regelungen für einen anteiligen Entfall der Vergütung bei fehlendem Personal frühestens ab dem Jahr 2026 gelten. >>mehr
Überarbeitung Arbeitshilfe zur PPP-RL abgeschlossen:
Die Arbeitshilfe zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) wurde überarbeitet. Sie berücksichtigt die Weiterentwicklung der Vorgaben der PPP-RL Stand 19.09.2022, veröffentlicht: BAnz AT 09.03.2023 B4. Hierbei wurde insbesondere neu berücksichtigt, dass bis zum 31.12.2024 eine Anrechnung der Berufsgruppe c - Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (ohne ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten), Psychologinnen und Psychologen - auf die Berufsgruppen b, d, e und f möglich ist. Erste Erfahrungen aus dem Prüfgeschäft der Medizinischen Dienste sind in die Weiterentwicklung der Arbeitshilfe eingeflossen. Die Arbeitshilfe ist in InfoMeD eingestellt.
Die Arbeitshilfe für die Begutachtung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege wurde 2005 erarbeitet. Seitdem wurden einige Überarbeitungen der G-BA „Richtlinie über die Verordnung von häuslicher Krankenpflege (HKP-RL)“ vorgenommen, die auch die psychiatrische häusliche Krankenpflege betreffen. Beispielsweise wurde das Spektrum der verordnungsfähigen Diagnosen umfangreich erweitert und der Kreis der Berufsgruppen, die pHKP verordnen dürfen, ausgeweitet. In der Arbeitshilfe sind diese Änderungen noch nicht berücksichtigt. Da die Änderungen der HKP-RL des G-BA Auswirkungen auf die Begutachtung psychiatrischer häuslicher Krankenpflege haben, hat die Konferenz der leitenden Ärztinnen und Ärzte mit Datum vom 07.07.2022 das KCPP beauftragt, die Arbeitshilfe unter Beibehaltung des aktuellen Umfangs zu überarbeiten bzw. zu aktualisieren.
Erstellung einer Arbeitshilfe "außervertragliche Psychotherapie":
Außervertragliche Psychotherapie im Wege der Kostenerstattung ist zwar nur ein relativ kleines Begutachtungsfeld in den Medizinische Diensten, dennoch sind auch in diesem Gebiet sozialgesetzliche Vorgaben und Richtlinien zu beachten, weswegen das KCPP derzeit im Auftrag der Konferenz der Leitenden Ärztinnen und Ärzte eine Arbeitshilfe erstellt, die mit den entsprechenden Ansprechpartnerinnen und -partnern der Medizinischen Dienste abgestimmt wird.