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Inkrafttreten der neuen RPK-Empfehlungsvereinbarung zum 1. August 2024

Einrichtungen der Rehabilitation für psychisch kranke Menschen (RPK) kombinieren Leistungen der medizinischen Rehabilitation mit Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Die Folgen einer psychischen Beeinträchtigung sollen gemindert oder bewältigt werden und langfristig eine Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung erreicht werden. Die gemeinsame Handlungsempfehlung der Rehabilitationsträger bildet einen trägerübergreifenden konzeptionellen Rahmen und somit eine Grundlage für eine einheitliche Versorgungsstruktur. Nach einer umfassenden Überarbeitung tritt die Handlungsempfehlung zum 1. August 2024 in Kraft.

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