Die Systemische Therapie wird künftig als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung auch für die ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen zur Verfügung stehen. Sie kann von Berufsgruppen erbracht werden, die für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen qualifiziert sind und eine abgeschlossene Weiterbildung für dieses Verfahren haben. Auch müssen sie über eine Genehmigung der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung zur Ausführung und Abrechnung der Systemischen Therapie bei Kindern und Jugendlichen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verfügen.
Bis zu einer Inanspruchnahme dieser Leistung können noch maximal sechs Monate vergehen, da die rechtliche Prüfung durch das Bundesministerium für Gesundheit und auch die Entscheidung über die Vergütung durch den Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen noch ausstehen.
» Hier klicken, um Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses zu lesen