Unterausschuss Psychiatrie und psychiatrische Versorgung
Richtlinie über die Durchführung der Psychotherapie - Psychotherapie-Richtlinie
» Hier klicken zur Version 2024 der Psychotherapie-Richtlinie
Die Richtlinie bildet die Grundlage für die Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung. Sie regelt Näheres insbesondere zu den zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ambulant erbringbaren psychotherapeutischen Behandlungs- und Anwendungsformen und deren Anwendungsbereiche, zum Konsiliar-, Antrags- und Gutachterverfahren und zum Leistungsumfang. Zudem werden Regelungen zur psychosomatischen Grundversorgung getroffen.
12.04.2024
Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen ist Kassenleistung
Die Systemische Therapie steht ab dem 18. Januar 2024 auch für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende Änderung der Psychotherapie-Richtlinie beschlossen. Für Erwachsene ist das Verfahren Systemische Therapie bereits seit dem Jahr 2020 eine Kassenleistung.
» Hier klicken zum Beschluss zu Systemische Therapie bei Kindern und Jugendlichen
Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KJ-KSVPsych-RL)
» Hier klicken zur Version 2024 der KJ-KSVPsych-RL
Die KJ-KSVPsych-RL trat nach Prüfung des Bundesministeriums für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 9. Juli 2024 in Kraft. Der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen prüft derzeit, inwieweit der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ggf. angepasst werden muss. Hierfür hat der Bewertungsausschuss maximal sechs Monate Zeit.
Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)
» Hier klicken zur Version 2021 der KSVPsych-RL
Seit dem 01. Oktober 2022 gibt es ein neues Versorgungsangebot für schwer psychisch erkrankte Erwachsene. Die neue G-BA Richtlinie verfolgt das Ziel, alle für die Versorgung im Einzelfall benötigten Gesundheitsberufe zu vernetzen, um Betroffenen schnell und bedarfsgerecht zu helfen. Insbesondere den Koordinationspersonen kommt eine besondere Aufgabe im Netzverbund zu. Der G-BA prüft seit Mitte dieses Jahrs, in welchem Umfang sich Netzverbünde bilden und ob es Hindernisse bei der Umsetzung gibt.
Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)
» Hier klicken zur Version 2024 der PPP-RL
Diese Richtlinie legt gemäß § 136a Absatz 2 SGB V geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität in der psychiatrischen, kinder- und jugendpsychiatrischen und psychosomatischen Versorgung fest. Dazu werden insbesondere verbindliche Mindestvorgaben für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit dem für die Behandlung erforderlichen Personal für die psychiatrische und psychosomatische Versorgung bestimmt. Die Mindestvorgaben sollen einen Beitrag zu einer leitliniengerechten Behandlung leisten.
31.07.2024
Änderungen zum Erfassungsjahr 2025: Diese Änderungen betreffen insbesondere die Eingruppierungsempfehlungen nach OPS. Die Prüfung durch das BMG
steht aus. » Hier klicken zum Beschluss zu Änderungen zum Erfassungsjahr 2025
01.07.2024
Änderungen zum Erfassungsjahr 2024 betreffen u. A. die Umsetzungsgrade in den Jahren 2026 und 2027 und Regelungen zum Vergütungsanspruch.
» Hier klicken zum Beschluss Änderungen zum Erfassungsjahr 2024
15.09.2022
Der Unterausschuss Qualitätssicherung hat für den G-BA beschlossen, die Quartalsberichte des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zur Strukturabfrage zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik gemäß PPP-RL freizugeben. Diese sind auf der Website des IQTIG abrufbar. » Hier klicken zu den Quartalsberichten
14.05.2020
Das IQTIG wurde am 14. Mai 2020 beauftragt, ein Auswertungs- und Berichtskonzept für die Jahresberichte und Quartalsberichte nach PPP-RL zu entwickeln. In den Jahren 2023 und 2024 hat der G-BA die jeweils gültigen Versionen der Auswertungs- und Berichtskonzepte zur Veröffentlichung freigegeben. Diese sind auf der Website des IQTIG abrufbar. » Hier klicken zum Auswertungs- und Berichtskonzept