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Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung
» Hier klicken zur Version 2024 der Richtlinie

Die Rahmenbestimmungen der Richtlinie legen die infrastrukturellen und verfahrenstechnischen Grundlagen zur Messung der Versorgungsqualität durch das Verarbeiten von Daten bei den Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern sowie gegebenenfalls von Daten aus Patientenbefragungen und das Verarbeiten von Daten bei den Krankenkassen für den Vergleich der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer untereinander fest. 

 

Ambulante psychotherapeutische Versorgung gesetzlich Krankenversicherter (QS ambulante Psychotherapie)

18.01.2024   
Der G-BA erprobt ab 2025 im Rahmen eines regionalen Modellprojektes in Nordrhein-Westfalen ein Qualitätssicherungs-Verfahren zur Beurteilung der Versorgungsqualität. Mit dem QS-Verfahren sollen qualitätsrelevante Aspekte gemessen, und bewertet werden, um u.a. die Behandlungsqualität bei Kurz- und Langzeitpsychotherapien transparenter zu machen und die Partizipation der Patientinnen und Patienten am Behandlungsprozess zu stärken.  
» Hier klicken zur Pressemitteilung des G-BA

 

Richtlinie zu Kontrollen des Medizinischen Dienstes - MD-Qualitätskontroll-Richtlinie (MD-QK-RL)
» Hier klicken zur Version 2024 der MD-QK-RL

Die Richtlinie regelt die Grundsätze zu den Qualitätskontrollen des Medizinischen Dienstes (MD) in Krankenhäusern. Sie legt die Anhaltspunkte fest, aus denen sich eine Qualitätskontrolle ergeben kann, und regelt generelle Fragen zu Beauftragung, Umfang, Art und Verfahren der Kontrollen sowie zum Umgang mit den Ergebnissen.
In Abschnitt 5 sind die Vorgaben zur Kontrolle der Einhaltung der Personalanforderungen nach Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) geregelt. Unterabschnitt 3 beschreibt das Verfahren der Kontrollen aufgrund von Stichproben, die jährlich durchzuführen sind.